Erste-Hilfe-Kurs

Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erwirbt, muss eine Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs von einem anerkannten Anbieter vorlegen.


image

Achtung! Wenn Du auf die Karte klickst, wirst Du zu Google Maps weitergeleitet.

Erstklassiger Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse

Smartkurs

Mit unserem Partner Smartkurs GmbH und seiner Geschäftsstelle in Siegburg können wir Dir einen erstklassigen Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse empfehlen.

Als Fahrschüler bei uns erhältst Du einen Gutschein über 5,- € für den Erste-Hilfe-Kurs. Bei Smartkurs in Siegburg kannst Du neben dem Erste-Hilfe-Kurs auch Deinen Sehtest absolvieren und darüber hinaus auch Deine Passbilder machen lassen.

Auf der Webseite von Smartkurs kannst Du bequem online Deinen Erste-Hilfe-Kurs buchen und findest auch weitere nützliche Informationen zum Thema Erste-Hilfe-Kurs.

Achtung! Wenn Du auf den Button klickst, wirst Du zu Smartkurs weitergeleitet.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 19 Fahrerlaubnisverordnung

"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“

Auszug aus der “Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 19 Schulung in Erster Hilfe”

Fahrschule Stegemann Hennef Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis
Fahrschule Stegemann Hennef Erste Hilfe Kurs

Im Notfall bist Du Ersthelfer

Kein Spaß!

Über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen.

Glücklicherweise kommt es nicht immer zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Du in einen Unfall gerätst, in dem andere Personen verletzt werden und Du den Menschen helfen musst. Wenn Du alleine im Auto unterwegs bist, kann es dabei ebenso vorkommen, dass Du Dich im Notfall als Ersthelfer auch ganz alleine um das oder die Unfallopfer kümmern und helfen musst.

Unterlassene Hilfeleistung

Im Notfall handeln

Je nachdem wie schwer die Verletzungen sind, ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht.

Denn: Bist Du körperlich in der Lage, Dich um eine verletzte Person zu kümmern, so musst Du dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst kann Dir im Ernstfall eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen.

Fahrschule Stegemann Hennef - Im Notfall Ersthelfer