Führerscheinklassen
In der Fahrschule Stegemann in Hennef kannst Du eine Fahrausbildung für folgende Führerscheinklassen bzw. Fahrerlaubnisklassen absolvieren:
B
PKW
BF17
Fahren ab 17
B197
PKW Ausbildung mit
Automatikgetriebe
BE
PKW mit Anhänger
MO
Mofa
AM
Roller
A1
125er
A2
Motorrad beschränkt
A
Motorrad
B196
Erweiterung auf 125er
Führerscheinklasse
B
Fahrzeugdefinition:
Kraftfahrzeuge
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- einschließlich Fahrzeuge der Fahrzeugklassen AM, L
Fahrzeugkombinationen (mit Anhänger)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Ausbildungsstunden* auf Bundes- oder Landstraßen (sog. Überlandfahrt)
4 Ausbildungsstunden* auf Autobahnen (sog. Autobahnfahrt)
3 Ausbildungsstunden* bei Dunkelheit (sog. Nachtfahrt)
Prüfbescheinigung
BF17
Fahrzeugdefinition:
Kraftfahrzeuge
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- einschließlich Fahrzeuge der Fahrzeugklassen AM, L
Fahrzeugkombinationen (mit Anhänger)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Ausbildungsstunden* auf Bundes- oder Landstraßen (sog. Überlandfahrt)
4 Ausbildungsstunden* auf Autobahnen (sog. Autobahnfahrt)
3 Ausbildungsstunden* bei Dunkelheit (sog. Nachtfahrt)
Mehr zum Thema BF17
Du hast Fragen zum Thema BF17? Viele weitere Informationen zum begleitenden Fahren ab 17 findest Du auch hier auf unserer Webseite.
Führerscheinklasse
B197
Fahrzeugdefinition:
Kraftfahrzeuge
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- einschließlich Fahrzeuge der Fahrzeugklassen AM, L
Fahrzeugkombinationen (mit Anhänger)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Ausbildungsstunden* auf Bundes- oder Landstraßen (sog. Überlandfahrt)
4 Ausbildungsstunden* auf Autobahnen (sog. Autobahnfahrt)
3 Ausbildungsstunden* bei Dunkelheit (sog. Nachtfahrt)
Klasse B mit Schlüsselzahl 197
Der Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen (PKW) mit Schaltgetriebe.
Wenn Du den Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 197 machen möchtest und hinterher trotzdem PKWs mit Schaltgetriebe fahren willst, findet Deine praktische Fahrausbildung auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt. Du absolvierst mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Verlauf Deiner praktischen Führerscheinausbildung. Anschließend findet eine 15 minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit Deinem Fahrlehrer statt. Die eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden.
Beachte unbedingt: Wenn Du die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hast, erhältst Du bei der Erweiterung Deiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, musst Du die praktische Führerscheinprüfung auf jeden Fall auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen.
Führerscheinklasse
BE
Fahrzeugdefinition:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit
- einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg.
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Ausbildungsstunden* auf Bundes- oder Landstraßen (sog. Überlandfahrt)
4 Ausbildungsstunden* auf Autobahnen (sog. Autobahnfahrt)
3 Ausbildungsstunden* bei Dunkelheit (sog. Nachtfahrt)
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten bei der Führerscheinerweiterung von B auf BE:
3 Ausbildungsstunden* auf Bundes- oder Landstraßen (sog. Überlandfahrt)
1 Ausbildungsstunde* auf Autobahnen (sog. Autobahnfahrt)
1 Ausbildungsstunde* bei Dunkelheit (sog. Nachtfahrt)
Führerscheinklasse
MO
Fahrzeugdefinition:
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa)
- das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und
- einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet.
Ein Leichtmofa
- das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und
- einen Hubraum von 30 ccm nicht überschreitet.
Elektronische Mobilitätshilfen
- wie zum Beispiel ein Segway, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse M kannst Du bereits im Alter von 15 Jahren erwerben. Die Ausbildung zu dieser darfst Du ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres beginnen. Ein gesonderter Führerschein muss hier nicht beantragt werden, die Prüfbescheinigung reicht zum Führen eines Mofas aus.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
Keine
Führerscheinklasse
AM
Fahrzeugdefinition:
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
Keine
Führerscheinklasse
A1
Fahrzeugdefinition:
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Ausbildungsstunden* auf Bundes- oder Landstraßen (sog. Überlandfahrt)
4 Ausbildungsstunden* auf Autobahnen (sog. Autobahnfahrt)
3 Ausbildungsstunden* bei Dunkelheit (sog. Nachtfahrt)
Führerscheinklasse
A2
Fahrzeugdefinition:
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Ausbildungsstunden* auf Bundes- oder Landstraßen (sog. Überlandfahrt)
4 Ausbildungsstunden* auf Autobahnen (sog. Autobahnfahrt)
3 Ausbildungsstunden* bei Dunkelheit (sog. Nachtfahrt)
Führerscheinklasse
A
Fahrzeugdefinition:
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Ausbildungsstunden* auf Bundes- oder Landstraßen (sog. Überlandfahrt)
4 Ausbildungsstunden* auf Autobahnen (sog. Autobahnfahrt)
3 Ausbildungsstunden* bei Dunkelheit (sog. Nachtfahrt)
Führerscheinerweiterung
B196
Fahrzeugdefinition:
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 bist Du berechtigt, innerhalb von Deutschland Krafträder der Klasse A1 (auch mit Beiwagen) zu fahren.
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung mit:
4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie
5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.
* Eine Ausbildungsstunde = 45 Minuten. Alle Angaben ohne Gewähr.